Callinghe Vakanties

BEDINGUNGEN Callinghe aan- en verkoop B.V. 

Nachfolgend bezeichnet als Callinghe. 

Diese Bedingungen sind am. 1. November 2018 in Kraft getreten.


Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter: 

 

  • a. Ferienunterkunft: Bungalow, Sommerhaus, Appartement, Ferienhaus und dergleichen; 
  • b. dem Erholungssuchenden: derjenige, der mit Callinghe den Vertrag in Sachen der Ferienunterkunft schließt; 
  • c. dem/den Miterholungssuchenden: die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en); 
  • d. einem Dritten: jede andere Person, die nicht der Erholungssuchende und/oder sein Miterholungssuchender/einer seiner Miterholungssuchenden ist; 
  • e. vereinbartem Preis: der Betrag, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis einbegriffen ist; 
  • f. Kosten: alle mit dem Betrieb des Erholungszentrums zusammenhängenden Kosten von Callinghe. 
  • g. Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln in Bezug auf den Aufenthalt. 
  • h. Annullierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Erholungssuchenden, und zwar vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts. 
  • i. ein Konflikt: wenn eine bei Callinghe eingereichte Beschwerde des Urlaubers nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.

 

Artikel 2: Inhalt des Vertrags 

  • 1. Callinghe stellt dem Erholungssuchenden zu Erholungszwecken, also nicht für permanente Bewohnung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zur Verfügung, und zwar für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis. 
  • 2. Callinghe ist verpflichtet, dem Erholungssuchenden die schriftlichen Informationen, aufgrund deren der Vertrag unter anderem geschlossen wird, im Voraus auszuhändigen. Callinghe hat den Erholungssuchenden von Änderungen dieser Informationen immer rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  • 3. Wenn die Informationen erheblich von den beim Eingehen des Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der Erholungssuchende berechtigt, den Vertrag ohne Kosten rückgängig zu machen.
  • 4. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/ Miterholungssuchende und/oder ein Dritter/Dritte der bzw. die ihn besucht/besuchen und/oder sich bei ihm aufhält bzw. aufhalten, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einhalten. 

 

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags 

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist. 

 

Artikel 4: Preis und Preisänderung 

  • 1. Der Preis wird auf der Grundlage der in diesem Moment geltenden Tarife vereinbart, die Callinghe festgesetzt hat. 
  • 2. Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens Callinghe infolge einer Änderung der Lasten und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Erholungssuchenden beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Erholungssuchenden weitergegeben werden.

 

Artikel 5: Bezahlung 

  • 1. Der Erholungssuchende hat die Zahlungen in Euros zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen. 
  • 2. Wenn der Erholungssuchende trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist Callinghe berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar unbeschadet des Rechts das Callinghe auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises. 
  • 3. Wenn Callinghe am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Erholungssuchenden den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechtes das Callinghe auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises. 
  • 4. Die dem Callinghe mit Recht entstandenen außergerichtlichen Kosten nacht einer Inverzugsetzung gehen zu Lasten des Erholungssuchenden. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgestellte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt. 
  • 5. Jeder Erholungssuchende ist verpflichtet, einen während seiner Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung oder Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen. Schadenersatz kann auch nach Ablauf des Mietzeitraumes geltend gemacht werden.
  • 6. Per 01-01-2023 ist es nicht mehr möglich bei uns im Büro mit Bargeld zu bezahlen. Wir akzeptieren ausschließlich nur noch MAESTRO Karten. 

 

Artikel 6: Schadensversicherung

Alle Buchungen über Callinghe gemacht beinhalten eine Schadensversicherung. Callinghe berechnet hierfür € 25,- pro Buchung. Diese Schadensversicherung ersetzt eine verpflicht zu bezahlen Kaution. Wenn der Schaden auftritt bei normaler Nutzung des Objekts, erstattet Callinghe Vermietung das eigene Risiko bis zu einem Höchstbetrag von € 250. Wir erwarten von den Mietern, dass sie das gemietete Objekt mit der gebotenen Sorgfalt nutzen und es ordentlich und sauber hinterlassen.

 

Ausgenommen von dieser Versicherung:

  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden des Versicherten
  • Schäden, die durch übermäßigen Konsum von Alkohol und / oder anderen Mittel entnstanden ist
  • Das Mietobjekt nicht besenrein und aufgeräumt hinterlassen gemäß unsere Bedingungen* und die daraus resultierenden zusätzlichen Reinigungskosten

 

* Diese finden Sie in unserem Begrüßungsheft und in der Informationsmappe im Mietobjekt.

 

Hinweis: Wir verlangen eine Kaution von 400,00 Euro für Ferienhäuser ab 8 Personen. 

 

Artikel 7: Annulering 

  • 1. Ein Reiserücktritt ist jederzeit möglich. Eine Buchungsannullierung kann jedoch ausschließlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist immer der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Callinghe. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende Callinghe eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:
  • •   bis 61. Tage vor Reisebeginn* 25% des Reisepreises + die Buchungsgebühr;
  • •   ab 60. Tag bis 35. Tag vor Reisebeginn* 50% des Reisepreises + die Buchungsgebühr; 
  • •   ab 34. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn* 90% des Reisepreises + die Buchungsgebühr; 
  • •   bei einem späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise ist der gesamte Reisepreis
  • fällig. 
  • * Nicht einbegriffen ist der tatsächliche Ankunftstag des Erholungssuchendes. Der letzte Tag der Berechnung ist 1 Tag vor der Ankunft des Erholungssuchendes bis 24:00 Uhr.  
  • 2. Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungskosten rückzuerstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Callinghe für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.*Bitte beachten Sie, dass die genannten Stornierungsbedingungen keine Gültigkeit haben auf Umbuchungen aus Kulanz. Möchten Sie Ihre Umbuchung stornieren? Wir verwenden die Stornogebühren, der zum Zeitpunkt Ihrer Umbuchung gültig war. 

 

Artikel 8: Benutzung durch Dritte 

  • 1. Benutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur erlaubt, wenn Callinghe dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
  • 2. Die Zustimmung kann unter bestimmten Bedingungen gegeben werden, die - wenn dies der Fall ist - im Voraus schriftlich festzulegen sind.

 

Artikel 9: Mindestalter

Callinghe vermietet seine Wohnungen nur an Personen über 25 Jahre. Im Zweifelsfall wird beim Check-in ein Ausweis verlangt. Wenn bei der Ankunft kein geeigneter Ausweis vorgelegt werden kann, der mit der Person übereinstimmt, die den Schlüssel für die gemietete Unterkunft abholen will, kann der Zugang verweigert und die Reservierung ohne Rückerstattung der Zahlung storniert werden. Die Identifizierung mit dem Ausweis einer anderen Person wird nicht als gültiger Ausweis akzeptiert.

 

Artikel 10: Aufladen von Autos über normale Steckdosen nicht erlaubt

Callinghe vermietet seine Wohnungen nur an Personen über 25 Jahre. Im Zweifelsfall wird beim Check-in ein Ausweis verlangt. Wenn bei der Ankunft kein geeigneter Ausweis vorgelegt werden kann, der mit der Person übereinstimmt, die den Schlüssel für die gemietete Unterkunft abholen will, kann der Zugang verweigert und die Reservierung ohne Rückerstattung der Zahlung storniert werden. Die Identifizierung mit dem Ausweis einer anderen Person wird nicht als gültiger Ausweis akzeptiert.

 

Artikel 11: Vorzeitige Abreise der Erholungssuchenden

Der Erholungssuchende hat de vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.

 

Artikel 12: Zwischenzeitliche Beendigung durch Callinghe und Räumung bei einer schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung und/oder einer unerlaubten Handlung

  • 1. Callinghe kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
    a. wenn der Erholungssuchende, der/die Miterholungssuchende(n) und/oder ein Dritter/Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/oder die staatlichen Vorschriften, trotz vorheriger Warnung, nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/erfüllen bzw. einhält/einhalten, und zwar in solchem Maße, dass Callinghe billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
  • b. wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger Warnung, Callinghe und/oder Miterholungssuchende belästigt, oder die Gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes vergiftet;
  • c. wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
  • 2. Wenn Callinghe eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies den Erholungssuchenden durch persönlich ausgehändigten Brief wissen zu lassen. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.
  • 3. Nach Kündigung hat der Erholungssuchende dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden, verlassen ist.
  • 4. Der Erholungssuchende bleibt im Prinzip verpflichtet, der vereinbarten Tarif zu bezahlen.

 

Artikel 13: Gesetzgebung und Regeln

  • 1. Der Erholungssuchende hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft, sowohl in- als auch extern, alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
  • 2. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten.
  • Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/Miterholungssuchende und/onder ein Dritter/Dritte, der/die ihn besucht/besuchen und/oder sich bei ihm aufhält/aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhält/einhalten.

 

Artikel 14: Instandhaltung und Anlage

  • 1. Callinghe ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zustand der Ferienunterkunft und der direkten Umgebung wehrend der Laufzeit des Vertrags nicht geändert wird.
  • 2. Der Erholungssuchenden, dem/den Miterholungssuchenden und/oder (dem) Dritten ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Baume zu schlagen, Sträucher zu stutzen oder eine andere, ähnliche Aktivität auszuführen. 

 

Artikel 15: Haftung

  • 1. Callinghe fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter und übernimmt keine Verantwortung für das in Verzug bleiben des Vermieters in irgendeiner Weise.
  • 2. Callinghe ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mangeln ist, die Callinghe anzurechnen sind.
  • 3. Callinghe ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere formen höherer Gewalt haftbar.
  • 4. Callinghe ist nicht haftbar für Störungen in den Versorgungseinrichtungen.
  • 5. Der Erholungssuchende haftet Callinghe gegenüber für Schaden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, den/die Miterholungssuchenden und/oder den/die Dritten verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Erholungssuchenden, dem/den Miterholungssuchenden und/oder dem/den Dritten angerechnet werden kann.
  • 6. Callinghe Vakanties haftet nicht für Belästigungen durch Dritte, im weitesten Sinne einschließlich (Straßen-)Arbeiten und/oder (Um-)Bauarbeiten in, neben oder in unmittelbarer Nähe des gemieteten Ferienhauses.
  • 7. Callinghe ist verpflichtet, passende Maßnahmen zu treffen, nachdem ihm der Erholungssuchende gemeldet hat, dass andere Erholungssuchende ihn belästigt haben.
  • 8. Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer binden Callinghe nicht. Aus der Sicht des durchschnittlichen Erholungssuchendes, sind solche Fehler prima facie, als solche erkennbar oder sollten erkennbar sein.
  • 9. Wenn die niederländische Sprache nicht ausreichend verstanden wird, finden Sie auf unserer Webseite auch die BEDINGUNGEN von Callinghe in deutscher Sprache. Im Falle von unterschiedlichen Interpretationen sind die niederländischen BEDINGUNGEN verbindlich.

 

Artikel 16: Website
Der Inhalt unserer Homepage wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotz aller Sorgfalt kann die umfassende Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Inhalts davon nicht garantiert werden. Callinghe schließt jede Haftung aus für Schäden gleich welcher Art, die sich aus Unrichtigkeiten bzw. Unvollständigkeiten der Informationen auf dieser Website ergeben. Alle abgebildeten Aufnahmen von Häusern, deren Einrichtung und Umgebung sind Momentaufnahmen, es lassen sich hieraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten.  

 

Artikel 17: Beschwerden 

Sollte mit Ihrer gebuchten Unterkunft etwas nicht in Ordnung sein oder sie der Beschreibung widersprechen, so sind Sie verpflichtet Callinghe umgehend zu informieren. Wir bemühen uns dann darum, den Grund der Beschwerde so schnell wie möglich zu Ihrer Zufriedenheit zu beseitigen. Sollte Ihre Reklamation nicht befriedigend bereinigt werden können, so sollten sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Reiseablauf schriftlich an Callinghe richten. Eine Abreise ohne Informierung des Callinghe führt zu einem Verlust aller möglichen Rechtsansprüche auf Schadensausgleich. Auf alle Konflikte in Bezug auf den Vertrag ist das niederländische Recht anwendbar.